
Viele KMU kämpfen sich durch den Dschungel der AHV-Regeln
Ein Beitrag aus den VZ-News von Simon Tellenbach, Mitglied der Geschäftsleitung, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren. Ein Beitrag aus den VZ-News von Simon Tellenbach, Mitglied der Geschäftsleitung, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.
Die AHV ist ein komplexes Regelwerk. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es anspruchsvoll, alle Vorgaben zu verstehen, jede Frist einzuhalten und die Abläufe zu koordinieren.
Neben klar geregelten Vorgaben gibt es auch Handlungsspielräume – etwa bei der Abgrenzung von Erwerbsformen, der Bestimmung des massgebenden Lohns oder der Ausgestaltung von Lohn und Dividenden für die Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalgesellschaften.
Fehler kosten KMU oft viel Zeit und Geld. Nicht selten stehen Geschäftsführer gestresst am Schalter ihrer AHV-Zweigstelle oder hängen in der Warteschlaufe der Hotline.
Umfrage zeigt, wo es klemmt
Um Klarheit zu schaffen, hat das VZ VermögensZentrum eine Umfrage bei kantonalen Ausgleichs- und Verbandskassen der AHV durchgeführt. Die häufigsten Fragen der Unternehmen sind in einem neuen Dossier verständlich beantwortet (Box unten). Die folgenden Beispiele illustrieren, was KMU besonders beschäftigt.
Wo liegt die «Grenze» zwischen Lohn und Dividende? Massgebend ist, ob die Vergütungen marktgerecht sind. Ein zu tiefer Lohn bei gleichzeitig hohen Dividenden kann die AHV als Umgehung der Beitragspflicht bewerten. Achten Sie darum darauf, dass der Lohn branchenüblich ist und die Funktion widerspiegelt, sonst drohen Nachforderungen und Verzugszinsen.
Zahlen Verwaltungsräte auch auf bescheidenen Honoraren und bei Nebenmandaten AHV-Beiträge? Ja, Honorare von Verwaltungsräten gelten grundsätzlich als AHV-pflichtiges Einkommen – unabhängig davon, wie hoch sie sind und ob es sich um ein Nebenmandat handelt. Wenn nicht alles korrekt abgerechnet wird, drohen hohe Nachzahlungen und Zuschläge.
Wie kann ich vorläufige oder falsch gemeldete Löhne korrigieren? Korrekturen sind grundsätzlich möglich. Informieren Sie die zuständige Ausgleichskasse und reichen Sie eine korrigierte Lohnmeldung nach. Wichtig ist, dass Fehler fristgerecht korrigiert werden, sonst drohen ebenfalls Nachzahlungen, Verzugszinsen und allenfalls Zuschläge. Prüfen Sie die AHV-Abrechnungen Ihres KMU darum regel-
mässig.
Tipp: Viele Fehler entstehen, weil im Alltag der Überblick fehlt. Wer die wichtigsten Regeln kennt, Abrechnungen regelmässig prüft und kritische Punkte frühzeitig klärt, spart viel Aufwand und unnötige Kosten. Der neue Leitfaden des VZ VermögensZentrums hilft Ihnen dabei, häufige Fehler zu vermeiden und die AHV in Ihrer Firma zuverlässig zu steuern.
AHV in der Praxis: Das müssen Firmen wissen
Ein praktischer Leitfaden für Selbstständige, Firmeninhaber und Personalverantwortliche, um häufige Fragen besser zu meistern.
Bestellen unter 044 207 27 27.
So sparen Unternehmer Steuern
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen mehr Steuern als nötig. Wer die passenden Massnahmen trifft, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Viel Potenzial steckt in der Pensionskasse. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen, und die Vorsorgeersparnisse sind von der Vermögenssteuer befreit. Je höher das Einkommen, desto interessanter wird eine Kadervorsorge. Sie ermöglicht höhere Sparbeiträge, erhöht das PK-Einkaufspotenzial und senkt die Steuerlast zusätzlich. Wer seine Firma verkaufen will, kann durch eine rechtzeitige Umwandlung in eine AG oder GmbH steuerliche Vorteile nutzen. Wichtig ist, diesen Schritt mindestens fünf Jahre vor dem Verkauf zu planen. Der richtige Mix aus Lohn und Dividende ist zentral. Eine hohe Dividende wirkt attraktiv, weil keine AHV-Beiträge anfallen. Doch ein höherer Lohn kann bei der Pensionskasse besser sein und zusätzliche Steuereinsparungen erlauben.