Editorial

04.12.2020
Gourmet 12/20
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Stephan Frech
Verlagsleiter

Maskenpflicht sichert den Betrieb

Ein ganz und gar garstiges Jahr neigt sich seinem Ende zu: 2020 wird als Horrorjahr in die Weltgeschichte eingehen, und es bleibt nur inständig zu hoffen, dass mit der sukzessiven Zulassung von Impfstoffen zumindest allmählich wieder ein normales Leben möglich sein wird. Das Jahr 2021 wird also mit Sicherheit zum Jahr der grossen Hoffnung!

Bis es allerdings soweit ist, bis auf die heikle kalte Winterzeit der Frühling und der Sommer kommen, gilt es, sich in Geduld und Disziplin zu üben. Nur mit der konsequenten und rigorosen Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wird es gelingen, die Zahl der Neuinfektionen und deren Folgen für die Betroffenen und das Gesundheitswesen zu senken. Nur durch ein konsequentes Maskentragen wird es möglich sein, den eigenen Betrieb vor Krankheit und Quarantäne der Arbeitgebenden und Mitarbeitenden zu sichern – und damit auch das unerlässliche Vertrauen der Gäste zu schaffen und zu gewinnen. «Maske tragen – Betrieb sichern!» lautet deshalb das unternehmerische Motto, welches uns wohl den ganzen Winter hindurch begleiten wird. Denn ohne das Vertrauen der Gäste nützt alles nichts!

Einen Beitrag zur Vertrauensschaffung leisten können auch sämtliche Dienstleistungen, Features und Funktionen, welche berührungs- und kontaktlos ihren Zweck erfüllen: Präzise Online-Reservationen mit Zimmer- und Tischnummern verhindern unnötige Bewegungen und Kontakte im Hotel und Restaurant. Online-Bestellungen von Mahlzeiten und Gerichten vom Tisch aus verhindern unnötige Begegnungen. Dasselbe gilt für digitale Zahlungsabläufe. Das tangiert zwar das Gebot der Gastfreundschaft und das Bedürfnis nach menschlichen Kontakten sowohl des Gastes als auch des Gastgebers, ist aber im Moment immer noch besser als Infektionen und Quarantäne im eigenen Betrieb.

Eine weitere, für viele Hotel- und Gastro-Unternehmerinnen und -Unternehmer offenbar noch sehr gewöhnungsbedürftige Option ist die Umstellung und Neuausrichtung auf die Takeaway- sowie Home- und Officedelivery-Bereiche. Wenn schon weniger Gäste ins eigene Lokal und in den eigenen Betrieb kommen, so gehört es zum Gebot der Stunde, dass die ausbleibenden Kunden zumindest mit den Leistungen aus Küche und Keller an ihrem Domizil oder Arbeitsplatz bedient werden. Es gibt genügend Beispiele dafür, dass mit einer durchdachten Angebotsgestaltung sehr ansprechende gastgewerbliche Leistungen erbracht werden können. Noch erstaunlich wenige Chefs haben dies erkannt.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie trotz Corona gut und erfolgreich durch diesen Winter kommen. Wir entbieten Ihnen unsere besten Wünsche zum Jahreswechsel. Sie begegnen GOURMET wieder im Frühjahr 2021 – hoffentlich bis dann unter besseren Vorzeichen. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüssen

Stephan Frech, Verlagsleiter

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