Rente oder Kapital: Kann ich meine Wahl rückgängig machen?

07.05.2024
Gourmet 5/24
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Bei der Pensionierung muss man entscheiden, wie man  sein Guthaben in der Pensionskasse bezieht: als Rente, als Kapital oder als Mix. Diese Wahl entscheidet über die Lebensqualität nach 65 – man kann sie nicht rückgängig machen. Ein Beitrag aus den VZ-News von Nicole Baumgartner, Vorsorge- und Pensionierungsexpertin, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren. Wägen Sie gut ab.

Bei der Pensionierung muss man entscheiden, wie man  sein Guthaben in der Pensionskasse bezieht: als Rente, als Kapital oder als Mix. Diese Wahl entscheidet über die Lebensqualität nach 65 – man kann sie nicht rückgängig machen. Wägen Sie gut ab:

Rente:

Die Rente fliesst ein Leben lang, und Sie müssen sich nicht um die Anlage kümmern. Aber: Die Höhe der Rente hängt vom Umwandlungssatz ab – und dieser Satz sinkt laufend. Zudem müssen Sie die Rente zu 100 Prozent als Einkommen versteuern, und Ihre Erben profitieren nicht davon.

Kapital:

Auf Dauer ist der Kapitalbezug steuerlich meistens besser und Sie bleiben finanziell flexibler. Wenn Sie nicht alles aufbrauchen, können Sie den Rest frei vererben. Mit dem Kapital tragen Sie das Anlagerisiko aber selbst.

Tipp: Kombinieren Sie die Vorteile von Rente und Kapital. Machen Sie rechtzeitig einen Finanzplan für beide Bezugsformen und prüfen Sie, wie sich Einkommen und Vermögen entwickeln. Berücksichtigen Sie auch die Anlagerendite und die Inflation. So können Sie von Anfang an richtig entscheiden – und so werden Sie Ihren Entscheid später auch nicht bereuen.


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