Start-up: Frisch gegründet – und schon im Visier von Schwindlern

25.09.2025
Gourmet 10/25
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Ein Beitrag aus den VZ-News von Charly Rupp, Experte für Unternehmensgründung, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren. Viele Fehler passieren nicht bei der Gründung, sondern kurz danach. Wer mit seiner neuen Firma gut organisiert an den Start geht, ist vor vielen Risiken besser geschützt. 

Die Firma ist erfolgreich gegründet und der Tatendrang riesig – so weit, so gut. Die folgenden Beispiele zeigen, wie Sie in der Anfangsphase unnötige Risiken und Kosten vermeiden.

Nutzlose Einträge: Trotz Warnungen der Behörden haben es sogenannte Adressbuch-Schwindler und Registerhaie weiterhin auf neu gegründete Firmen abgesehen. Die Masche ist immer die gleiche: Nach dem Eintrag ins Handelsregister bekommt man Post von diversen

Registern. Auf den ersten Blick wirken die Formulare wie offizielle Dokumente von Behörden. Es geht allerdings um kostenpflichtige Einträge in nutzlose Firmen-, Branchen- oder Markenregister, Telefonverzeichnisse, Ortspläne und Ähnliches. Wenn Sie solche Verträge unterschreiben, kann Sie das mehrere Tausend Franken kosten – für nichts. Beim Staatsekretariat für Wirtschaft erfahren Sie mehr dazu:

Sorgfaltspflichten: Je nach Rechtsform der neuen Firma übernehmen die Gründerinnen und Gründer «unübertragbare und unentziehbare Aufgaben». Dazu gehören beispielsweise die Buchführungspflicht und die Finanzkontrolle.

Wer diese Aufgaben nicht sorgfältig wahrnimmt, haftet persönlich für Schäden. Informieren Sie sich darum rechtzeitig, welche Pflichten für Sie gelten.

Mehrwertsteuer: Ab 100 000 Franken Umsatz pro Jahr sind Firmen mehrwertsteuerpflichtig. Ein Verstoss kann viel kosten: Geld, Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall die Zulassung in der Schweiz. 

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie online von der Steuerverwaltung:

Geistiges Eigentum: Je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit kann es sich lohnen, Marken, Logos, Patente und Designs zu schützen, damit sie nicht nachgeahmt werden. Auch potenzielle Investoren wollen häufig wissen, welche Schutzrechte ein Start-up besitzt.

Erkundigen Sie sich darum rechtzeitig auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum:

Einzelfirma in AG oder GmbH umwandeln – gut zu wissen

Viele Gründerinnen und Gründer entscheiden sich beim Start für eine Einzelfirma und stellen später fest, dass eine AG oder GmbH die bessere Rechtsform wäre. Zum Beispiel, weil ihre Geschäftsidee gut funktioniert und sie die Finanzierung optimieren können, oder weil sie fähige Mitarbeitende langfristig an die Firma binden wollen, indem sie sie zu Mitinhabern machen.

Wichtig: Bereiten Sie den Wechsel gut vor. Soll die AG oder GmbH am 1. Januar startklar sein, gibt es einiges zu erledigen. Sie müssen die Einzelfirma per Ende Jahr liquidieren, die Aktiven und Passiven übertragen, das Startkapital von 20 000 bzw. 100 000 Franken einzahlen sowie eine Umwandlungsbilanz erstellen und je nachdem von einem Revisor prüfen lassen. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, wenn Sie Fragen haben und Fehler vermeiden wollen.


Kurz nachgefragt

Im Gespräch mit einer VZ-Expertin. Wie kann ich verhindern, dass meine Daten nach meinem Tod in falsche Hände geraten?

Online-Banking, E-Mails, Cloud-Speicher, Soziale Medien, Krypto­währungen, Zahlungen mit Kredit­karten – jeden Tag hinterlassen wir Spuren im Internet. Über die Jahre entsteht ein komplexes Datenkonstrukt, das als digitales Erbe weiterlebt, nachdem wir gestorben sind. Viele dieser Informationen sind persönlich und vertraulich, und ein grosser Teil davon ist ungeschützt. Die meisten Menschen unterschätzen, was das bedeutet.

Tipp: Regeln Sie in einem Testament oder Erbvertrag, was mit Ihren persönlichen und finanziellen Daten passieren soll. Im Testament können Sie Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen und mit Teilungsvorschriften vorgeben, wer was erhält – oder mit einer Auflage einzelne Erben verpflichten, Daten zu löschen und andere Massnahmen zu treffen. Nicht alles gehört ins Testament oder in den Erbvertrag. Detaillierte Anordnungen, beispielsweise zu E-Mail-Konten, Streaming- oder Chat-Diensten, halten Sie besser in einem separaten Formular fest. Was wo geregelt werden soll, lässt sich nicht scharf abgrenzen. Im Zweifelsfall halten Sie lieber mehr im Testament fest.


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