AHV-Reform: Das könnte sich für künftige Pensionierte ändern

05.09.2022
Gourmet 9/22
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Eine neue VZ-Studie zeigt, wie sich die geplante Reform auf die Renten auswirkt und was sich ändert, wenn man früher in Pension geht oder länger arbeitet. Auch bei Pensionskassen und Freizügigkeit könnte sich einiges ändern. Ein Beitrag von Simon Tellenbach, Mitglied der Geschäftsleitung, in den VZ-News, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.

Im Herbst stimmen wir über die Reform der AHV ab. Wer vor der Pension steht, sollte sich gut informieren, um die Auswirkungen genau zu verstehen. Das VZ VermögensZentrum hat berechnet, wie sich die geplanten Massnahmen auf die Renten auswirken. Die wichtigsten Erkenntnisse der neuen Studie sind hier für Sie zusammengefasst:

Frauenrentenalter

Der umstrittenste Teil der Reform ist die schrittweise Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, gehören zur Übergangsgeneration. Nach der Reform können sie zwischen zwei Optionen wählen.

Welche Option ist für welche Frauen besser?

Option Zuschlag: Frauen, die bis 65 arbeiten, bekommen als Kompensation einen lebenslangen Zuschlag auf ihre Rente. Bei einem durchschnittlichen Einkommen bis  57 360 Franken sind das 160 Franken im Monat. Für Löhne zwischen 57 361 und 71 700 Franken wird die monatliche Rente um 100 Franken erhöht; ab 71 701 Franken Einkommen beträgt der Zuschlag noch 50 Franken. Den vollen Zuschlag erhalten nur Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965. Sie sind die ersten, die ein ganzes Jahr länger arbeiten. Bis zum Jahrgang 1970 sinkt die Kompensation schrittweise auf null. Ein Beispiel aus der neuen VZ-Studie illustriert, was das heisst: Eine verheiratete Frau mit Jahrgang 1964, die durchschnittlich 24 000 Franken pro Jahr verdient hat, bekommt pro Monat 1572 Franken AHV. Bei 60 000 Franken Einkommen sind es 1893 Franken (vg. Tabelle).

Option Vorbezug: Auch nach der Reform kann diese Frau mit 64 oder noch früher in Pension gehen. Ihre Rente fällt dann tiefer aus, aber sie wird weniger stark gekürzt, als das heute bei einem Vorbezug der Fall ist. Was heisst das in Zahlen? Bei einem Lohn von 60 000 Franken bekommt sie jeden Monat 1749 Franken AHV – also 44 Franken weniger als ohne Reform. Wenn sie im Schnitt 24 000 Franken oder weniger verdient hat, wird ihre Rente nicht gekürzt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die geplante Reform enthält auch Änderungen, die für alle künftigen Pensionierten gelten würden.

Flexibler Bezug

Heute kann man die AHV-Rente höchstens zwei Jahre vorziehen oder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Neu soll man die erste Rente flexibel zwischen 63 und 70 beziehen können. Es soll auch möglich sein, zuerst nur 20 bis 80 Prozent der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Das macht es einfacher, das Arbeitspensum Schritt für Schritt zu reduzieren. Bei einem Vorbezug würde die Rente nur noch um 4 Prozent pro vorbezogenem Jahr gekürzt (heute sind es 6,8 Prozent). Bei einem Aufschub gäbe es pro Jahr einen Zuschlag von 4,3 Prozent (heute: 5,2 Prozent).

Arbeiten nach 65

Wer über 65 hinaus weiterarbeitet, zahlt auch weiterhin in die AHV ein. Heute führen Beiträge nach 64 bzw. 65 nicht zu höheren Renten. Die Reform will das korrigieren und das Weiterarbeiten nach 65 attraktiver machen. Darum sollen auch die Beiträge «rentenbildend» sein, die nach 65 eingezahlt werden. Wenn die Maximalrente jedoch bereits erreicht ist, kann man sie nicht weiter erhöhen.

Pensionskasse

Den wenigsten ist bewusst, dass die Reform auch die Pensionskasse betrifft. Neu müssten alle Pensionskassen eine Teilpensionierung ermöglichen. Die PK-Rente könnte man in bis zu drei Schritten beziehen. Pensionskassen könnten auch mehr erlauben – wer statt der Rente das Kapital wählt oder einen Mix aus beidem, dürfte aber maximal drei Schritte machen.

Freizügigkeit

Von der Reform wären auch Guthaben bei Freizügigkeitsstiftungen betroffen. Heute kann man den Bezug der Gelder bei einigen Stiftungen um bis zu fünf Jahre aufschieben, auch wenn man nicht mehr arbeitet. Der Bundesrat will so einen Aufschub aber auf Personen beschränken, die nach 65 erwerbstätig bleiben.

Weniger Potenzial zum Steuern Sparen

Diese Änderung hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur AHV-Reform angekündigt. In der Abstimmungsvorlage ist darüber nichts zu lesen, weil es dafür nur eine Anpassung einer Verordnung braucht. Darum kann der Bundesrat diese Änderung durchsetzen, ohne sie im Gesetz zu verankern. Noch steht nicht fest, ob er die Verordnung tatsächlich so überarbeiten wird und wann diese Änderung in Kraft treten würde. Klar ist aber: Mit so einer Anpassung müssten viele angehende Pensionierte mehr Steuern zahlen. Steuerlich ist es attraktiv, Freizügigkeitsgelder möglichst spät zu beziehen. Die Zinsen und Dividenden muss man nicht als Einkommen versteuern und das Guthaben nicht als Vermögen. Erst beim Bezug wird eine Steuer zu einem reduzierten Satz fällig. Zudem lohnt es sich, die Freizügigkeit nicht zusammen mit anderen Vorsorgegeldern zu beziehen. Denn so bricht man die Steuerprogression. Ein Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial bei einem gestaffelten Bezug ist: Ein Ehepaar hat 600 000 Franken angespart. Wenn es mit 65 alles gleichzeitig bezieht, fallen 48 836 Franken Steuern an. Verteilt es die Bezüge über mehrere Jahre, zahlt es fast 17 000 Franken weniger Steuern (vgl. Tabelle unten). Ein grosser Teil dieser Steuerersparnis würde mit der AHV-Reform wegfallen.

VZ VermögensZentrum

8002 Zürich

Tel. 044 207 27 27


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