BVG-Reform: Unterschätzen Sie die Folgen für Ihre Firma nicht

06.05.2024
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Die geplante Reform kommt voraussichtlich noch dieses Jahr an die Urne. Schon heute  ist klar: Auf viele Firmen kommen Anpassungen und Kosten in der Pensionskasse zu. Ein Beitrag aus den VZ-News von Simon Tellenbach, Mitglied der Geschäftsleitung, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.

Die geplante Reform kommt voraussichtlich noch dieses Jahr an die Urne. Schon heute  ist klar: Auf viele Firmen kommen Anpassungen und Kosten in der Pensionskasse zu. Die geplanten Massnahmen  sind komplex. Unternehmerinnen, Unternehmer und PK- Verantwortliche sollten sich genau informieren, was mit der BVG-Reform auf sie zukommt.

Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse soll von 22 050 auf 19 845 Franken sinken. Von dieser Massnahme würden Angestellte profitieren, die Teilzeit arbeiten oder ein tiefes Einkommen haben. Wenn mehr Angestellte versichert sind, werden die Kosten der Vorsorge steigen. 

Koordinationsabzug

Auch die Anpassung des Koordinationsabzugs könnte die Vorsorge verteuern. Heute gilt ein fixer Abzug von 25 725 Franken. Künftig wären immer 80 Prozent des Jahreslohns versichert. 

Ein Beispiel: Von 30 000 Franken Lohn werden heute 25 725  Franken abgezogen und nur 4275  Franken im BVG versichert. Mit der Reform würde der versicherte Lohn auf 24 000  Franken steigen (Tabelle auf der nächsten Seite). Teilzeit-Angestellte könnten so mehr ansparen und wären besser abgesichert. Wegen der höheren Sparbeiträge wäre der Nettolohn tiefer.



Sparbeiträge

Die Reform will die Sparbeiträge flacher über die Jahrgänge staffeln. In Franken könnten die Beiträge höher ausfallen, obwohl sie prozentual abnähmen. 

Auch das wäre ein Vorteil für einen Teil der Angestellten. Handkehrum sollen ältere Angestellte «günstiger» und damit attraktiver für den Arbeitsmarkt werden. Das führt zu tieferen Lohnnebenleistungen. Attraktive Leistungen sind heute jedoch wichtiger denn je, um gute Leute zu gewinnen und zu halten.

Tipp: Klären Sie alle Folgen genau ab und machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre Vorsorge attraktiver machen können. Das sind mögliche Stossrichtungen:

  • Ihre Firma verzichtet freiwillig darauf, die Sparbeiträge der älteren Mit-arbeitenden zu senken.
  • Sie führen Wahlpläne ein: So können die Mitarbeitenden selbst entscheiden, wie hoch ihre PK-Sparbeiträge sein sollen.
  • Mit einem langfristigen ETF-Sparplan für Mitarbeitende können Sie die private Vorsorge von ausgewählten Fachkräften fördern, um sie an Ihre Firma zu binden.
  • Sie führen eine Zusatzvorsorge ein (1e-Pläne). Damit wird ein grösserer Teil der Guthaben in Aktien investiert. Gleichzeitig sinken Ihre Kosten und das Risiko einer Unterdeckung.

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