Ich will meine Firma auflösen:  Was kommt auf mich zu

03.07.2024
Gourmet 7/8/24
Artikel teilen

Es muss nicht immer ein Konkurs sein: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmer ihre Firma freiwillig auflösen. Die folgenden Punkte sollten Sie beachten. Ein Beitrag aus den VZ-News von Kevin Seiler, Experte Unternehmensnachfolge, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.

Viele erfahrene Berufstätige machen sich nach einer erfolgreichen Karriere in einem Unternehmen selbstständig und bieten ihr Fachwissen als Beraterin oder Berater an. Wenn sie dann einige Jahre später kürzertreten möchten, stellt sich die Frage: Wie geht man dabei am besten vor?

Die Rechtsform ist entscheidend

Wie man die eigene Firma am besten auflöst, hängt vor allem von der Rechtsform ab. Daneben gibt es einiges zu beachten, wenn man teure Fehler vermeiden will. Besonders bei den Steuern kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man sich nicht sorgfältig informiert. Die folgenden Punkte sind entscheidend.

Einzelfirma

In der Regel verkauft man zuerst alle Vermögenswerte. Mit dem Liquidationsgewinn bezahlt man offene Schulden und die Liquidationskosten. Achtung: Der Liquidationsgewinn ist AHV-pflichtig und wird als Einkommen besteuert.

Tipp: Wenn Sie Ihre ­Erwerbstätigkeit definitiv aufgeben, können Sie die privilegierte Besteuerung geltend machen. Das bedeutet: Der Teil des Gewinns, der auf die Auflösung der stillen Reserven im Jahr der Liquidation und im Vorjahr zurückzuführen ist, wird zu einem reduzierten Satz besteuert.

Vorsicht: Trotzdem können 15 bis 50 Prozent Sozial­ver­si­che­rungsabgaben und Steuern anfallen. Prüfen Sie Ihre Ausgangslage darum genau und planen Sie vorausschauend. Sie können Ihre Steuern zum Beispiel mit dem Anschluss an eine Pensionskasse optimieren. Und je nachdem lohnt es sich, die Rechtsform zu wechseln. Die privilegierte Besteuerung fällt in so einem Fall aber weg.

AG und GmbH

Die Liquidation einer AG oder GmbH ist administrativ aufwändiger als bei einer Einzelfirma. Der erste Schritt ist in der Regel ein von einem Notar beurkundeter Auflösungs­beschluss der Aktionäre. Dazu braucht es eine ausserordentliche ­General- bzw. Gesellschafterversammlung und es gelten die Statuten. Dann kann ein Liquidator die Firma auflösen – inklusive Schuldenruf, Liquidationseintrag und Löschung im Handelsregister. Dabei muss man bedenken, dass sich die Verwertung der Firma über mehrere Jahre hinziehen kann. Unter Umständen kann es darum lange dauern, bis die Aktionäre oder Gesellschafter das Geld bekommen, das nach der Verwertung übrig bleibt.

Tipp: Die Steuerlast kann sehr hoch ausfallen, wenn Immobilien zum Geschäftsvermögen gehören. Diese legen über die Jahre oft deutlich an Wert zu. Überführt man Immobilien ins private Vermögen, wird der Wertzuwachs stark besteuert. Gleisen Sie darum alles sorgfältig auf und prüfen Sie frühzeitig alle Optimierungsmöglichkeiten.


Firma gründen: Gut zu wissen

Einzelfirma: Diese Rechts­form eignet sich für Tätigkeiten, die stark mit der Inhaberin und dem Inhaber verbunden sind. Es braucht kein Mindestkapital, und die Gründung ist unkompliziert. Bei einem Konkurs haftet man aber auch mit dem Privat­vermögen.

AG und GmbH: Gründerinnen und Gründer entscheiden sich in der Regel für eine dieser beiden Rechts­formen, weil sie zum Beispiel nicht ihre ganzen Ersparnisse verlieren wollen, falls die Firma scheitern sollte. Ihre Haftung beschränkt sich auf das Geschäftsvermögen. Für die Gründung braucht es allerdings ein gewisses Startkapital, und die Gründung und Administration sind viel aufwändiger.

Anzeige