Niederlage für «Walliserkanne»- Wirte vor Verwaltungsgericht
Der Fall der Zermatter «Walliserkanne» hatte seinerzeit hohe Wellen geschlagen. Die drei Betreiber – ein Ehepaar und ihr Sohn – waren am 31. Oktober 2021 verhaftet worden, weil sie sich geweigert hatten, in ihrem Restaurant die von den Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführten Gesundheitsmassnahmen einzuhalten, insbesondere die Kontrolle der Covid-Pässe.
Und obwohl das Lokal zwei Tage zuvor auf Beschluss der Walliser Regierung geschlossen worden war und die Polizei vor dem Lokal sogar Betonblöcke aufgestellt hatte, bedienten die Betreiber weiterhin Kunden unter Missach-tung der Anti-COVID-Vorschriften. Eine der festgenommenen Personen reichte daraufhin gegen den Entscheid des Walliser Regierung Beschwerde ein.
Vernachlässigung der Zertifikatskontrollpflicht als Patentverletzung
Im GOURMET-Rechtsartikel 2021/12: «GGG-Check im Fall Walliserkanne» legten wir an dieser Stelle dar, das Wirtepatent sei eine Polizeierlaubnis zum Betrieb des Gastgewerbes, die an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft ist. Mit solchen Gewerbeausübungsvorschriften werden polizeiliche Anliegen verfolgt, wie: der Schutz von Ruhe und Ordnung, der öffentlichen Sittlichkeit sowie von Treu und Glauben im Wirtschaftsverkehr, und eben auch der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Zu diesen Berufsausübungsvorschriften gehörte seit dem 21. März 2021 auch die Einhaltung der staatlichen Anti-COVID-Massnahmen. Der Verstoss gegen solche Polizeivorschriften ist strafbar.
Polizeiliche Massnahmen waren legal und verhältnismässig
Kürzlich taten sich mehrer Mieter einer Wohnsiedlung zusammen und zogen vor Gericht. Sie beanstandeten, dass gemäss der relevanten Heiz- und Nebenkostenabrechnung die effektiven Nebenkosten die geleisteten Akontozahlungen um mehr als das Doppelte (210 % bis 260 %) überschritten hatten. Sie erklärten sich zwar bereit, maximal 20 % der fakturierten Nachforderungen des Vermieters zu bezahlen, aber nicht mehr. Das angerufene Bezirksgericht hiess diese Klage in dem Sinne gut, als es die Nachforderungen des Vermieters in dem Umfange abwies, als sie mehr als 30 % der geleisteten Akontozahlungen überstiegen. Demgegenüber hiess das Obergericht die dagegen gerichtete Berufung des Vermieters gut und wies die Begehren der Mieter vollumfänglich ab.
Nebenkosten-Akonto ist eine Anzahlung
Diese Rechtsauffassung wurde kürzlich vom Walliser Kantonsgericht gestützt. In seinem Urteil vom 29. Juli 2022 erachtet es die vorübergehende Schliessung des Lokals als damals einzige Massnahme, um ein Risiko der Epidemie-Ausbreitung durch den Gastgewerbebetrieb zu vermeiden. Weiter erwägt es, die Gastwirte hätten wiederholt sowohl gegenüber den Behörden bei Kontrollen im Restaurant als auch gegenüber den Medien erklärt, dass sie sich weigerten, der Verpflichtung zur Kontrolle des Zertifikats und der Identität ihrer Kunden nachzukommen. Demgegenüber habe sich die Kantonsregierung auf die Kenntnisse und Rechtsgrundlagen gestützt, die den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme zur Verfügung standen, und insbesondere auf das Epidemien-Gesetz sowie die Covid-19-Verordnung. Ferner gewichtet das Gericht, dass die getroffenen Massnahmen zeitlich begrenzt waren und je nach Entwicklung der Gesundheitssituation überprüft wurden. Daher beruhe die Schliessung der «Walliserkanne» für zwei Wochen auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage und entsprach einem überwiegenden öffentlichen Interesse, wobei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wurde.
Kläger vor Walliser Verwaltungsgericht erfolglos
Im Ergebnis sind die Wirte der Zermatter «Walliserkanne» vor dem Kantonsgericht abgeblitzt.
Als Konsequenz wurde nicht nur ihre Entschädigungsforderung in Höhe von 225 000 Franken abgewiesen, sondern es wurden ihnen auch die Gerichtskosten auferlegt.