Speisereste sind zu wertvoll für Kanalisation
Angesichts der Energiekrise und durch CO2 hervorgerufene Erderwärmung rückt die Entsorgung von Speiseresten gerade in der Gastronomie weiter in den Fokus. «Die weltweit rund 1,3 Milliarden Tonnen im Abfall landenden Lebensmittel sind der perfekte Rohstoff zur Energiegewinnung und damit zwar ein kleiner, dafür aber umso vernünftigerer Teil zur Lösung der augenblicklichen Ressourcenkrise», ist sich Marcel Früh sicher. Der Vertriebsleiter der Meiko Green Waste Solutions AG im schweizerischen Bütschwil sieht sich an dieser Stelle auch durch den Schweizer Gesetzgeber bestätigt: «Ein Urteil des Baurekursgerichts im Kanton Zürich hat den Betrieb einer technischen Anlage zur Beseitigung von Speiseresten durch das Abwassersystem verboten. Selbst wenn nämlich Mikroorganismen Speisereste zersetzen, bevor sie durch die Kanalisation fortgespült werden, bleibt das Wasser samt den Zersetzungsresten formalrechtlich eben Abfall, der nicht in die Kanalisation eingebracht werden darf.»
Als Hersteller von Speiseresteentsorgungsanlagen sieht man bei Meiko Green aber nicht nur die problematische Wirkung von Abfällen im Abwasser – vielmehr noch bewertet Marcel Früh das «Runterspülen» von durch Enzyme zersetzten Speiseresten als grobe Verschwendung angesichts der zu bewältigenden Energiewende: «Biogasanlagen gelten als ein wichtiger Baustein in der dezentralen Energieversorgung. In die Zukunft gedacht, könnten sie vielleicht bald durch jeden Gastronomiebetriebe selbst betrieben werden.»
Das Baurekursgericht in Zürich hat bezüglich der Zersetzung von Speiseresten mit Hilfe von Mikroorganismen in sogenannten Digestern, auch Bio-Maschinen genannt, und deren Reste-Beseitigung durch das Abwassersystem dieser Technologie mit folgender Begründung eine klare Absage erteilt: «Gestützt auf diese Bestimmungen sieht Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) eine Verwertungspflicht für biogene Abfälle vor, indem diese rein stofflich oder durch Vergären zu verwerten sind.» Das bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass das Gericht der Abfallhierarchie «Reduce. Reuse. Recycle.» folgt. Deshalb heisst es in der Urteilsbegründung auch weiter: «Biogene Abfälle, die nicht (...) verwertet werden müssen, sind soweit wie möglich und sinnvoll rein energetisch zu verwerten oder in geeigneten Anlagen thermisch zu behandeln. Dabei ist deren Energiegehalt zu nutzen (Art. 14 Abs. 2 VVEA).»
Dazu meint Marcel Früh von Meiko Green: «Speisereste bieten ein ungeheures Potenzial als biogener Abfall – gerade, wenn er in Biogasanlagen verwertet wird. Meiko Green Waste Solutions unterstützt derzeit den Verein Rheintalgas in Liechtenstein beim Betrieb einer in einem Container untergebrachten Biogasanlage. Das ist deshalb ein wichtiger Schritt, weil der Kompost- und Biogasfachverband ermittelt hat, dass in Biogas das doppelte Potenzial liegt – das wären 42 % der Erdgasimporte aus Russland.» Meiko Green Waste Solutions ist laut Marcel Früh damit ein wesentlicher Akteur auf der technologischen Seite, Recyclingkreisläufe für die ohnehin stark geforderte Gastro-und Grossverpflegungsbranche zu schliessen und sich damit nachhaltig zu positionieren. Dazu Marcel Früh: «Wir wissen aus Erfahrung, dass dies nicht nur den Gästen wichtig ist, sondern auch dem immer schwerer zu findenden Personal und am Ende auch dem Gesetzgeber.»
Die Experten bei Meiko Green Waste Solutions empfehlen hinsichtlich der Anwendung von Digestern eine unabhängige Beratung über die Fachplaner für die Gastronomie.
Weitere Informationen unter: https://entscheidsuche.ch/docs/ZH_Baurekurs/ZH_BRK_001_BRGE-II-Nr--0149-202_2021-07-13.pdf