Wer Vorsorgegelder auszahlen lässt, muss mit hohen Steuern rechnen
Steuerlich ist ein Kapitalbezug meistens attraktiver als die Rente, vor allem langfristig. Wer mehrere Tausend Franken sparen will, muss ein paar Punkte beachten. – Ein Beitrag von Michael Mathys, Bereichsleiter Aarau und Lenzburg, in den VZ-News, den wir mit freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.
Wer sein Pensionskassen-Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lässt, zahlt eine einmalige Auszahlungssteuer. Sie wird zwar zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen berechnet. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig informieren, wie man die Steuerbelastung möglichst tief halten kann. Die folgenden Tipps helfen dabei:
1. Bezüge staffeln
Die Steuerbehörde zählt alle Bezüge eines Jahres zusammen, oft auch die des Ehepartners. Je mehr in einem Kalenderjahr
bezogen wird, desto höher ist in der Regel die prozentuale Belastung.
Tipp: Es kann sich lohnen, Bezüge aus der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und Säule-3a-Gelder über mehrere Jahre zu
verteilen, um die Progression zu brechen.
2. Umzug erwägen
Bei den Kapitalauszahlungssteuern gibt es zwischen den Kantonen und Gemeinden sehr grosse Unterschiede. Beim Bezug einer halben Million Franken fallen zum Beispiel in Chur rund 24 400 Franken Steuern an, in Lausanne mehr als das Doppelte (siehe Tabelle).
Tipp: Diese Unterschiede kann man sich zunutze machen, indem man rechtzeitig an einen steuerlich attraktiven Ort umzieht.
3. Nicht nur auf die Steuern achten
Die Steuern sind aber nicht das wichtigste Kriterium beim Entscheid, wo man nach der Pensionierung wohnen möchte. Zentral ist meistens auch die Nähe zu Familie und Freunden. Wer trotzdem aus steuerlichen Gründen über einen Umzug nachdenkt, sollte die Immobilienpreise und Mieten am neuen Wohnort in die Rechnung mit einbeziehen. Auch können die Steuern auf Renten, Vermögen und Erbschaften dort höher ausfallen.
4. Für Unternehmer: Steuern auf Kapital statt Einkommen zahlen
Als Unternehmerin und Unternehmer kann man auf Auszahlungssteuern ausweichen, die in der Regel tiefer sind als Ihre Einkommenssteuern. Denn wenn Sie rechtzeitig Ihren versicherten Lohn und Ihre Sparbeiträge an die Pensionskasse erhöhen, wächst Ihr Spielraum für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Die Einkäufe können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, und die Auszahlungssteuern sollten deutlich tiefer ausfallen.