AHV und Pensionskasse:

Wer Vorsorgegelder auszahlen lässt, muss mit hohen Steuern rechnen

28.06.2021
Gourmet 7/21
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Steuerlich ist ein Kapitalbezug meistens attraktiver als die Rente, vor allem langfristig. Wer mehrere Tausend Franken sparen will, muss ein paar Punkte beachten. –  Ein Beitrag von Michael Mathys, Bereichsleiter Aarau und Lenzburg,  in den VZ-News, den wir mit  freundlicher Genehmigung des VZ VermögensZentrums publizieren.

Wer sein Pensionskassen-Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lässt, zahlt eine einmalige Auszahlungssteuer. Sie wird zwar zu einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen berechnet. Trotzdem sollte man sich rechtzeitig informieren, wie man die Steuerbelastung möglichst tief halten kann. Die folgenden Tipps helfen dabei:

1. Bezüge staffeln

Die Steuerbehörde zählt alle Bezüge eines Jahres zusammen, oft auch die des Ehepartners. Je mehr in einem Kalenderjahr

bezogen wird, desto höher ist in der Regel die prozentuale Belastung.

Tipp: Es kann sich lohnen, Bezüge aus der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und  Säule-3a-Gelder über mehrere Jahre zu

verteilen, um die Progression zu brechen.

2. Umzug erwägen

Bei den Kapitalauszahlungssteuern gibt es zwischen den Kantonen und Gemeinden sehr grosse Unterschiede. Beim Bezug einer halben Million Franken fallen zum Beispiel in Chur rund 24 400 Franken Steuern an, in Lausanne mehr als das Doppelte (siehe Tabelle).

Tipp: Diese Unterschiede kann man sich zunutze machen, indem man rechtzeitig an einen steuerlich attraktiven Ort umzieht.

3. Nicht nur auf die Steuern achten

Die Steuern sind aber nicht das wichtigste Kriterium beim Entscheid, wo man nach der Pensionierung wohnen möchte. Zentral ist meistens auch die Nähe zu Familie und Freunden. Wer trotzdem aus steuerlichen Gründen über einen Umzug nachdenkt, sollte die Immobilienpreise und Mieten am neuen Wohnort in die Rechnung mit einbeziehen. Auch können die Steuern auf Renten, Vermögen und Erbschaften dort höher ausfallen.

4. Für Unternehmer: Steuern auf Kapital statt Einkommen zahlen 

Als Unternehmerin und Unternehmer kann man auf Auszahlungssteuern ausweichen, die in der Regel tiefer sind als Ihre Einkommenssteuern. Denn wenn Sie rechtzeitig Ihren versicherten Lohn und Ihre Sparbeiträge an die Pensionskasse erhöhen, wächst Ihr Spielraum für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Die Einkäufe können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen, und die Auszahlungssteuern sollten deutlich tiefer ausfallen.

VZ VermögensZentrum

8002 Zürich

Tel. 044 207 27 27

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