Weist der Freispruch des «Walliserkanne»-Wirts
auf ein Problem der Strafjustiz hin?
Werden Preisangaben z.B. auf der Speisekarte in Euro gemacht, gilt Folgendes: In der Schweiz ist nur der Schweizer Franken ein offizielles Zahlungsmittel. So hält die Preisbekanntgabeverordnung fest,